Fördermittel für barrierefreie Bäder
Individuelle Beratung in und um Herzberg
Erfüllt Ihre Badsanierung bestimmte Voraussetzungen, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen – unter anderem auch auf Landesebene. Als Handwerksbetrieb aus Herzberg kennen wir uns mit den Rahmenbedingungen für unser Bundesland aus und können Ihnen bei den landesspezifischen Förderprogrammen ein paar Tipps geben. Sind bestimmte Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Wandhalterung vom Arzt verschrieben oder handelt es sich um eine Sanierung für eine pflegebedürftige Person, können Sie zudem Fördermittel bei Kranken- und Pflegekasse beantragen.
Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Sanitär- und Wärmetechnik Herzberg GmbH durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.